Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Verein für Rasensport Büttgen 1912 e.V. – Abt. RTF) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://rtf-buettgen.de/.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Verein für Rasensport Büttgen 1912 e.V. – Abt. RTF
Bahnstraße 9
41564 Kaarst-Büttgen

Telefon: +49 (0) 2131 662 05 63
Telefax: +49 (0) 2131 662 05 64
E-Mail: vorstand@vfrbuettgen-radsport.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

  • Einige wenige Farbkontraste könnten in speziellen Fällen, z. B. bei Hover-Effekten, noch zu gering sein.
  • Untertitel oder Transkripte für eingebettete Videos (z. B. Imagefilme) fehlen.
  • Einzelne Animationen (z. B. Bildwechsel auf der Startseite) können als störend empfunden werden.
  • Inhalte in Leichter Sprache werden derzeit nur teilweise angeboten (eine „Über uns in einfacher Sprache“-Seite ist verfügbar).
  • Die Nutzung mit Screenreadern ist in wenigen spezifischen Navigations- oder Interaktionselementen weiterhin verbesserungswürdig.
  • Grafiken und visuelle Elemente (z. B. Infografiken) können in Einzelfällen als störend empfunden werden.
  • Nicht alle Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal angeboten (z. B. nur visuell, ohne Alternativbeschreibung).

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es auf dieser Website keine Abschnitte, für die eine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht wird.

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

  • Elementor Ally Plugin zur individuellen Anpassung von Kontrasten, Schriftgrößen und visuellen Einstellungen.
  • Ein Bereich in Einfacher Sprache („Über uns“) ist verfügbar.
  • Vollständige Alternativtexte und Beschreibungen für alle Bilder und verlinkten Medieninhalte, gemäß WCAG-Anforderungen.

Evaluationsmethode

Die Bewertung der Barrierefreiheit der Website erfolgte durch:

  • Manuelle Sichtprüfung zentraler Seitenbereiche (Start, Über uns, Kontakt, Leistungen).
  • Einsatz automatisierter Testtools wie WAVE, AXE und Lighthouse.
  • Orientierung an den Vorgaben der WCAG 2.1, der BITV 2.0 sowie des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
  • Einbeziehung der Funktionen des Elementor Ally Plugins, insbesondere im Hinblick auf Tastaturbedienbarkeit, Kontraste und Nutzeranpassungen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.08.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 04.08.2025 überprüft.